Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 750.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 25 Tage festgesetzt. 3. Es wird eine Landesverweisung von 5 Jahren ausgesprochen. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 11‘500.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 7‘568.75, insgesamt bestimmt auf CHF 19‘068.75 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 11‘500.00).