Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten (VBRS) empfehlen für ein Nichtbeherrschen des Fahrzeuges bzw. ein unachtsames Fahren eine Busse von CHF 300.00. Die Vorinstanz führt hierzu treffend aus, dass sich das erhöhte Gefahrenpotential, welches in der Grösse des Fahrzeuges liegt, mit der Geringfügigkeit der Aufmerksamkeit sowie der Schadensneigung bei Berufsschauffeuren aufwiegt, weshalb einerseits in Anbetracht der Verschuldenskomponente und andererseits in Anbetracht seiner wirtschaftlichen Verhältnisse (pag. 72) die Normbusse von CHF 300.00 durchaus angemessen ist.