Demnach ist beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte beim Abbiegen in die C.________(Strasse) zu früh nach rechts lenkte, wodurch er mit der rechten Fahrerseite mit der Signaltafel kollidierte. Die Kammer stützt sich demzufolge auf den willkürfrei erhobenen vorinstanzlichen Sachverhalt ab.