In der Hauptverhandlung schilderte er hingegen, dass er die Signaltafel kenne, da er die Strecke oft fahre (pag. 54). Gestützt auf den Umstand, dass er die Strecke berufsmässig oft befährt, ist demnach auf seine letzte Aussage abzustützen, sodass dem Beschuldigten der Standort dieser Signaltafel bekannt gewesen ist. Da sich sein Lastwagen gestützt auf die glaubhaften Aussagen des Zeugen nahe vom Trottoir befunden hat und der Beschuldigte in der Folge zu früh in die C.________(Strasse) abgebogen ist (pag. 51) sowie auch gestützt darauf, dass dem Beschuldigten – wie voranstehend begründet – der Standort der Signaltafel bekannt gewesen war (pag.