6 des Lastwagens mit der Signaltafel, nicht zwingend ein Schaden am Fahrzeug zu erwarten sei (pag. 70). Zu bemerken ist an dieser Stelle allerdings, dass sich auf der durch den Beschuldigten eingereichten Fotografie (pag. 19) nicht erkennen lässt, ob es sich dabei tatsächlich um das hier massgebliche Fahrzeug mit dem Kennzeichen .________(Kontrollschild) (pag. 13) handelt. Dies deshalb, da der Lastwagen auf der Fotografie lediglich seitlich abgebildet ist und somit das Nummernschild nicht erkennbar ist. Im Weiteren wurde nicht näher ausgeführt, welche Bedeutung der Nummer .