Das Hauptargument des Beschuldigten, dass er an seinem Lastwagen keinen Schaden habe feststellen können, lässt nicht per se den Schluss zu, dass es zu keiner Kollision gekommen ist. Die Vorinstanz stellte diesbezüglich nachvollziehbar und willkürfrei fest, dass bei einem in einem sehr flachen Winkel erfolgten Kontakt