Eine solche von der Vorinstanz eher knappe Begründung, vermag jedoch – wie nachstehend ausgeführt – keine Willkür zu begründen. Der Zeuge schilderte hinsichtlich des Kerngeschehens authentisch, dass er sich durch ein «riesen Kratzgeräusch» dazu veranlasst gesehen habe, sich umzudrehen und mit eigenen Augen habe beobachten können, wie der Lastwagen zu früh nach rechts abgebogen sei und dieser dabei die Signaltafel touchiert habe (pag. 08, 51).