Aufgrund vom Wechsel von der Sommerauf die Winterzeit habe eine Stunde hinzugerechnet werden müssen. Es sei deshalb erstellt, dass er sich zum Unfallzeitpunkt in Bern befunden habe (pag. 70). Weiter sei aufgrund der Aussagen des Zeugen erwiesen, dass der Beschuldigte beim Abbiegen die Signalstange touchiert und sich diese dabei bewegt habe. Der Zeuge habe den Lastwagen nämlich schon vor dem Vorfall wahrgenommen, da dieser nahe vom Trottoir gestanden sei (pag. 70). Wegen eines darauffolgenden