8. Beweismittel Als Beweismittel stehen der Anzeigerapport vom 21. April 2020 (pag. 01 ff.), die vom Zeugen gelieferten Fotografien (pag. 13 ff.), der Dienstplan, die Chipkarten- Auswertung und der Fahrtenschreiber der B.________ GmbH (pag. 16 ff.), die Aussagen des Beschuldigten selbst (Polizeiliche Einvernahme pag. 09 ff.; Einvernahme an Hauptverhandlung pag. 53 ff.) sowie die Aussagen des Zeugen (Aussagen anlässlich des Polizeirapports (pag. 08); Einvernahme an der Hauptverhandlung pag. 51 f.) zur Verfügung.