Der Beschuldigte macht hingegen Folgendes geltend: Er habe sich zum Zeitpunkt des Vorfalls – ca. um 15:55 Uhr – nicht (mehr) in Bern befunden, er könne sich an die Signaltafel nicht erinnern und es sei mit seinem Lastwagen und der Signaltafel zu keiner Kollision gekommen (pag. 10).