2 4. Oberinstanzliche Beweismassnahmen In der Berufungsbegründung stellte der Beschuldigte folgende Beweisanträge (pag. 80): «Daher bitte ich Sie, weitere Nachforschungen anzustellen und gegebenenfalls den Direktor der Gesellschaft B.________ GmbH aufzufordern, über die Schäden des Lastwagens und etwaige Entschädigungspraktiken der obligatorischen Zivilversicherung sowie über den Zustand des Verkehrszeichens auszusagen vom 09.01.2020.»