3. Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte sinngemäss den Antrag, er sei vom Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung freizusprechen (pag. 79 ff.): «1. Ich plädiere für unschuldig, habe keine Verkehrszeichen getroffen, daher habe ich nicht gegen schweizerisches Recht verstossen (Art. 31 Abs. 1 SVG); 2. Ich bestreite das Urteil in seiner Gesamtheit. 3. Ich kann mich der «ausgelassenen Berichterstattung» nicht schuldig machen, da ich die Handlung nicht begangen habe, wie in (Art. 100 N. 1 SVG) angegeben»