I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 3. November 2020 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der einfachen Verkehrsregelverletzung, fahrlässig begangen am 9. Januar 2020 in Bern und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf drei Tage festgesetzt wurde (Ziff. I.1 des erstinstanzlichen Sanktionenpunktes), sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1’018.00 (Ziff. I.2 des erstinstanzlichen Sanktionenpunktes).