1. Zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 26 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Polizeihaft von 2 Tagen wird vollumfänglich auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 32'133.75. 3. Zur Bezahlung von 5/6 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 6'000.00, ausmachend CHF 4'800.00. Die restlichen Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern.