Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 11. August 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Widerrufsverfahren betreffend Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. Mai 2011 unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 300.00 an den Kanton Bern eingestellt wurde. II. A.________ wird freigesprochen vom Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mengenmässig qualifiziert und gewerbsmässig begangen im Zeitraum vom Frühling 2011 bis Dezember 2011 in C.________, D.________, E.________ und andernorts, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung.