26 richts 6B_1107/2019 vom 27. Januar 2020 E. 2.6.4; 6B_675/2019 vom 17. Juli 2019 E. 3.1, jeweils mit weiteren Hinweisen). Solche aussergewöhnlichen Umstände sind vorliegend nicht ersichtlich, weshalb die Strafempfindlichkeit als neutral zu werten ist. 15.4.4 Fazit Die Täterkomponenten wirken sich insgesamt weder erhöhend noch mindernd auf das Strafmass aus. 15.4.5 Zeitablauf mit Wohlverhalten Gemäss Art.