(Land) zu wohnen. Er habe in der Schweiz auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag und sei auf Abruf. In Q.________ (Land) habe er eine Stelle annehmen müssen, da seine Frau verunfallt sei und sie in Q.________ (Land) behandelt und therapiert habe werden müssen. Er habe deshalb während dieser Zeit in Q.________ (Land) gearbeitet, könne jedoch auch jederzeit in der Schweiz arbeiten (pag. 672, Z. 27 ff.). Der Beschuldigte ist seit 2014 (nach ________ Recht) verheiratet, die Ehe jedoch kinderlos (pag. 674, Z. 14 ff. sowie pag. 673, Z. 9). Gesundheitliche Beschwerden hat der Beschuldigte keine (pag. 673, Z. 18).