Die Referenzstrafen-Tabelle von FINGERHUT/SCHLEGEL/JUCKER sieht für den Handel mit 267,84 Gramm Methamphetamin-Hydrochlorid Einsatzstrafe von 31 Monaten vor. Betreffend die Art und Weise des Vorgehens bzw. der Verwerflichkeit des Handelns ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte über rund 1,5 Jahre deliktisch tätig war und zahlreiche Lieferungen vornahm. Er war in der Lage, innert kurzer Zeit Betäubungsmittel auszuliefern und traf verschiedene Vorkehrungen zu seinem Schutz. So verwendete er beispielsweise wechselnde Telefonnummern und verständigte sich in codierter Sprache.