die Veräusserungshandlung darstellen würde. Hinsichtlich der Konkurrenzfrage ist festzuhalten, dass der Beschuldigte die Thaipillen zwar zunächst selbst erlangen musste, die entsprechenden Tathandlungen jedoch durch die Veräusserung konsumiert werden. Der Beschuldigte veräusserte 14'880 Thaipillen mit einem Wirkstoffgehalt von insgesamt 267,84 Gramm Methamphetamin-Hydrochlorid. Damit hat er auch den Grenzwert der mengenmässigen Qualifikation bei weitem, mithin um ein 22-faches, überschritten. Zudem hat er mit dem Handel von Betäubungsmittel einen Umsatz von CHF 267'840.00 erzielt.