135 f., Z. 165 ff.). Die Pillen wiesen ein Gewicht von 90 Milligramm auf und enthielten 20 Prozent Methamphetamin-Hydrochlorid, entsprechend 18 Milligramm Wirkstoffmenge pro Stück (pag. 552 f.). Weiter kam es anlässlich der Hausdurchsuchung bei H.________ am 11. April 2013 zur Sicherstellung von 64 Thaipillen (pag. 550; amtliche Akten PEN 15 329, pag. 105). Auch wenn H.________ zunächst angab, diese Pillen bei einem Dritten bezogen zu haben, räumte sie letztendlich ein, bei F.________ bzw. indirekt beim Beschuldigten in erheblichem Umfang Thaipillen bezogen zu haben.