10.4 Betäubungsmittelmenge In den Ermittlungen gegen den Beschuldigten konnten keine Betäubungsmittel sichergestellt werden. Zu entsprechenden Sicherstellungen von 323 Thaipillen kam es jedoch bei J.________ anlässlich der Hausdurchsuchung vom 5. bzw. 19. Dezember 2012 (pag. 552; amtliche Akten PEN 14 478, pag. 96 ff.). Die als Asserva- ten-Nr. 9 und Nr. 20 sichergestellten Thaipillen stammten von F.________ bzw. folglich vom Beschuldigten (amtliche Akten PEN 14 478, pag. 134, Z. 70 ff; pag. 135 f., Z. 165 ff.).