Später bestätigte F.________ nochmals auf entsprechenden Vorhalt, dass die Lieferungen ungefähr seit Frühjahr 2011 erfolgt seien (pag. 102, Z. 109 ff.). Auch wenn F.________ letztendlich Lieferungen ab Frühjahr 2011 anerkannte, ist doch nicht zu verkennen, dass diese Anerkennung gestützt auf entsprechende Vorhalte erfolgte. Bei einer früheren Einvernahme, wenige Tage nach der Festnahme, führte F.________ aus, er habe H.________ an einer Wohltätigkeitsveranstaltung für Waisenkinder in AA.________ kennengelernt, bei der er für die Musik verantwortlich gewesen sei.