70, Z. 42 ff.), wobei er in derselben Einvernahme angab, die Geschäfte mit M.________ hätten schon im Jahre 2011 begonnen haben müssen (pag. 73, Z. 166 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 8. Oktober 2013 gab F.________ zu Protokoll, er kenne H.________ seit ca. zwei bis zweieinhalb Jahren (pag. 100, Z. 44 f.). Er könne den Zeitpunkt, wann sie zum ersten Mal Thaipillen bezogen habe, nicht genau sagen. Er denke, es sei rund ein bis eineinhalb Monate nach dem Kennenlernen gewesen (pag. 101, Z. 56 ff.). Auf Vorhalt, dass H.________ ca. im Frühling das erste Mal Thaipillen bezogen habe, gab F.________ an, dies könne so stimmen (pag. 101, Z. 62 ff.). Später bestätigte F._____