_ kam es zu zwei Bestellungen von jeweils 500 Pillen. Während er mehrfach zwei Lieferungen erwähnte, deponierte er auf Vorhalt eines überwachten Telefongesprächs mit dem Beschuldigten, dass eine Lieferung nur 300 Pillen umfasst und er 200 Pillen später erhalten habe. So gesehen würden drei Lieferungen vorliegen (pag. 83, Z. 104 ff.). I.________ räumte indessen zwei Lieferungen ein, nämlich eine Lieferung à 300 Stück und eine Lieferung à 500 Stück (amtliche Akten PEN 16 635, pag. 219, Z. 251 ff.).