Die Kammer erachtet es deshalb als erstellt, dass F.________ H.________ bzw. I.________ zuhanden von H.________ im Zeitraum von Mitte April 2012 bis Mitte April 2013 dreimal 1’000 Thaipillen und zwölfmal 500 Thaipillen, insgesamt somit 9’000 Thaipillen, lieferte. Diese Pillen bezog er allesamt vom Beschuldigten. Am 11. April 2013 wurde H.________ festgenommen. Nach übereinstimmenden Aussagen von F.________ und I.________ kam es im Anschluss zu weiteren Lieferungen an Letztere. Gemäss F.________ kam es zu zwei Bestellungen von jeweils 500 Pillen.