__ überein, wonach es mehrheitlich einmal im Monat zu einer Lieferung an H.________, seltener auch zweimal (pag. 71, Z. 81 ff.) bzw. alle drei Wochen bis zu einem Monat zu einer Bestellung von ihr gekommen sei (pag. 104, Z. 173 ff.). Dass es zu Bezügen in (mindestens) diesem Umfang gekommen sein muss, geht auch aus den Aussagen von H.________ hervor, welche einräumte, von Mai bis September 2012 ca. 11'800 Thaipillen an eine einzelne Bezügerin weiterverkauft zu haben (amtliche Akten PEN 15 329, pag. 234, Z. 393 ff.). Zu berücksichtigen ist, dass H.________