__ immerhin, 10'000 Stück Thaipillen befördert zu haben, dies einschliesslich 1'000 Stück auf eigene Rechnung (pag. 525; amtliche Akten PEN 16 635, pag. 1346 ff.). Dabei ist zu berücksichtigen, dass I.________ H.________ teils nur zu F.________ fuhr und anschliessend wieder ging (amtliche Akten PEN 16 635, pag. 155, Z. 52 ff.). Nach Ansicht der Kammer ist die im abgekürzten Verfahren anerkannte Betäubungsmittelmenge von 9'000 Stück Thaipillen (ohne die auf eigene Rechnung nach dem 15. April 2013 erworbenen Pillen) gestützt auf die vorliegenden Aussagen erstellt.