Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von J.________ erachtet es die Kammer somit als erstellt, dass F.________ ihr in der Zeit von Mai 2012 bis am 5. Dezember 2012 3'580 Stück Thaipillen übergab. Diese Anzahl liegt denn auch in der von F.________ angegebenen Bandbreite von 3'000 bis 4'500 Stück Thaipillen (vgl. pag. 503). I.________ war in einer ersten Phase, von April bzw. Mai 2012 bis am 11. April 2013 gemeinsam mit H.________ am Betäubungsmittelhandel beteiligt. Gemäss den Angaben von I.________ bezog diese im Auftrag von H.________ sieben Mal (amtliche Akten PEN 16 635, pag.