180 sowie pag. 218 ff.). Unter anderem nannte sie über zehn Bezüger und ermittelte eingehend und nachvollziehbar die von ihr verkaufte Mindestmenge von 3'580 Stück Thaipillen (amtliche Akten PEN 14 478, pag. 180 bzw. pag. 218 ff.). Diese detaillierten Aussagen von J.________ erscheinen schlüssig und es ist kein Grund ersichtlich, weshalb sie sich mit derartigen Aussagen selbst zu Unrecht belasten sollte. J.________ bezog ferner die gesamten Pillen bei F.________ (amtliche Akten PEN 14 478, pag. 222, Z. 321 f.). Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von J.____