104, Z. 173 ff.). Entsprechende Lieferungen erfolgten seit dem Jahre 2011 bis zur Verhaftung von H.________ am 11. April 2013. Zudem kam es gemäss mindestens im Grundsatz übereinstimmenden Aussagen zu weiteren Lieferungen von F.________ an I.________ sowie an J.________. J.________ war bei den Einvernahmen stets kooperativ und half aktiv mit, ihre Beteiligung am Betäubungsmittelhandel aufzuklären. So gab sie nicht nur unumwunden Auskunft über ihren Lieferanten, sondern nannte auch zahlreiche Käufer (amtliche Akten PEN 14 478, pag. 180 sowie pag.