Zunächst stritt er eine Beteiligung am Betäubungsmittelhandel gesamthaft ab. Im weiteren Verlauf gab er 14 bis 15 Lieferungen von jeweils 500 Stück zu. An der parteiöffentlichen Einvernahme vom 15. Februar 2019 mehrere Jahre nach seiner Verurteilung bagatellisierte F.________ seinen Tatbeitrag weiter. Diese Angaben sind jedoch nicht stimmig und widersprechen seinen eigenen Aussagen, wonach es mehrheitlich einmal im Monat zu einer Lieferung an H.________ gekommen sei, seltener auch zweimal im Monat (vgl. pag. 71, Z. 81 ff.) bzw. wonach H.________ ca. alle drei Wochen bis zu einem Monat Thaipillen bestellt habe (pag. 104, Z. 173 ff.).