227, Z. 121 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 3. Juli 2015 bestätigte sie den angeklagten Sachverhalt (amtliche Akten PEN 15 329, S. 3 des Protokolls der Hauptverhandlung im abgekürzten Verfahren). J.________ wurde mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 27. August 2014 im abgekürzten Verfahren unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt, begangen indem diese (unter anderem) in der Zeit von Mai 2012 bis am 5. Dezember 2012 von F.________ mindestens 3’580 Stück Thaipillen erworben hatte (pag. 530 ff. [Anklageschrift]; pag. 536 ff. [Urteil]). J.________ räumte bereits bei der ersten polizeilichen Befragung am 6. Dezember