H.________ wurde im abgekürzten Verfahren mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 3. Juli 2015 wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt, (unter anderem) begangen, indem diese Thaipillen erworben und veräussert hatte (pag. 516 ff.). Der Anklageschrift im entsprechenden Verfahren lässt sich entnehmen, dass sie in der Zeit von Frühling 2011 bis 11. April 2013 (unter anderem) ca. 12'000 Stück Thaipillen von F.________ erworben haben soll (pag. 510, Ziff. I.1.1.2 der Anklageschrift).