187, Z. 395). Bei der polizeilichen Einvernahme vom 12. November 2013 bestätigte I.________ sodann, dass sie alleine in sechs Malen insgesamt 5’000 Stück Thaipillen bei F.________ bezogen habe (amtliche Akten PEN 16 635, pag. 218, Z. 190 ff.). Sie gab auch an, sie sei ca. 13 Mal mit T.________ dort gewesen, wobei sie nicht wisse, ob T.________ auch Drogen genommen oder nur gegessen habe (amtliche Akten PEN 16 635, pag. 215, Z. 73). Allerdings habe sie die Drogenübernahme nur fünfmal gesehen (amtliche Akten PEN 16 635, pag. 216, Z. 79 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen von F.________ räumte sie ein, nach der Festnahme von T.________ noch weitere 800 Pillen von F.__