Dreimal habe sie Nespresso-Schachteln mit 1’000 Stück Thaipillen und viermal Tabletten- bzw. Zigarettenschachteln mit 500 Stück Thaipillen geholt, insgesamt somit etwa 5’000 Stück (amtliche Akten PEN 16 635, pag. 155, Z. 87 ff.). Die Thaipillen habe sie bei F.________ geholt (amtliche Akten PEN 16 635, pag. 156, Z. 137 ff.). Anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 24. Oktober 2013 bestätigte I.________, dass sie 14 Mal mit H.________ und fünf bis sechs Mal alleine Thaipillen bei F.________ geholt habe (amtliche Akten PEN 16 635, pag. 178, Z. 77). Alleine habe sie ungefähr 5’000 Stück geholt (amtliche Akten PEN 16 635, pag. 179, Z. 86 sowie pag. 187, Z. 395).