__ seien erfolgt, nachdem T.________ in Untersuchungshaft gewesen sei (pag. 105, Z. 230 ff.). Wenn er sich nicht irre, habe er fünf bis sechs Mal direkt an ________ im Auftrag von T.________ geliefert (pag. 106, Z. 244 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 20. Oktober 2014 anerkannte F.________ den Sachverhalt gemäss Anklageschrift. Weiter sagte er aus, es habe sich um etwa 6'000 bis 7'000 Pillen gehandelt. Er wisse es nicht mehr genau; man könne seine Anwältin fragen (amtliche Akten PEN 14 322, S. 3, Z. 6 f. des Protokolls der Hauptverhandlung im abgekürzten Verfahren). In der parteiöffentlichen Einvernahme am 15. Februar 2019 gab F.________ zu Protokoll, er habe M.__