Für die Eruierung der Anzahl an abgegebenen Thaipillen liegen als Beweismittel die Aussagen von F.________, H.________, I.________ und J.________ sowie die übrigen Akten aus den Verfahren gegen die genannten Personen vor. F.________ wurde mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 20. Oktober 2014 im abgekürzten Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt, begangen indem er (unter anderem) vom Beschuldigten in der Zeit von Frühling 2011 bis 17. Juli 2013 16'000 bis 17'500 Stück Thaipillen erlangte.