10.3 Anzahl übergebener Thaipillen 10.3.1 Die Vorinstanz erachtete es als erstellt, dass der Beschuldigte im angeklagten Zeitraum rund 16'000 bis 17’500 Thaipillen an F.________ übergab (pag. 605 f., S. 16 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Für die Eruierung der Anzahl an abgegebenen Thaipillen liegen als Beweismittel die Aussagen von F.__