289), was mit der Aussage von F.________ übereinstimmt, wonach der Beschuldigte die Telefonnummer alle zwei bis drei Monate ausgewechselt habe (pag. 81, Z. 31). In der Zeit von der Inbetriebnahme der Telefonnummer bis zur Festnahme von F.________ am 17. Juli 2013, mithin innert rund zwei Monaten, kam es zudem zu 14 telefonischen Kontakten zwischen F.________ und dem Beschuldigten, was belegt, dass die beiden regelmässigen Kontakt hatten (pag. 29). Zudem befand sich das Mobiltelefon mit der Rufnummer «________» am 29. Juli 2013 in Q.________ (Land) (pag.