10.2 Vorwurf im Grundsatz / Täterschaft des Beschuldigten Bezüglich der Täterschaft des Beschuldigten kann vorab auf die zutreffenden und schlüssigen Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 601 ff., S. 12 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 26. Juli 2013 im Strafverfahren gegen F.________ gab dieser zu Protokoll, er habe mit M.________ kooperiert. M.________ habe ihm den Stoff geliefert und er habe diesen T.________ weitergegeben, wobei es sich bei T.________ um H.________ handelt (vgl. pag. 82, Z. 43 ff.).