_ identifiziert worden. F.________ habe zudem auch gewisse Details aus dem Leben des Beschuldigten nennen können, wie beispielsweise das Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, seine ________ Abstammung und mehr. Bewiesen sei überdies, dass der Schwager des Beschuldigten einen blauen Wagen fahre, welchen auch F.________ erwähnt habe. Die Auswertung der Handydaten habe ebenfalls gezeigt, dass es sich bei M.________ um den Beschuldigten handle, die Identifikation sei somit korrekt erfolgt.