Dies sei jedoch kaum denkbar. Der Beschuldigte sei ferner 16 Mal observiert worden, das Ergebnis sei indes gleich null gewesen. Es frage sich, ob bei einer Überwachung eines angeblichen Dealers tausender Pillen das Ergebnis einer Überwachung tatsächlich null sein könne. Mit Verweis auf das Telefongespräch gemäss pagina 258 führte Fürsprecher B.________ abschliessend aus, selbst wenn es sich bei seinem Mandanten um M.________ gehandelt haben sollte, so müsse dennoch davon ausgegangen werden, dass F.________ den Beschuldigten als grossen Fisch einfach aus dem Hut gezaubert habe (pag. 675 f.)