_, sondern ein Z.________. F.________ habe auch nicht wissen wollen, wie viele Pillen er vom Beschuldigten jeweils erhalten haben soll; mal habe er von 200, mal von 500 Stück gesprochen. Dass er zudem nicht mehr wisse, wo er diese Pillen erhalten haben soll, sei unverständlich. Weiter führte Fürsprecher B.________ aus, die Zwischenschaltung von F.________ als Kurier mache keinen Sinn. Die Zwischenschaltung sei ursprünglich eine «Gefälligkeit» seitens von T.________ gewesen, was sich im Verlaufe des Verfahrens jedoch zu einer «Schutzwand» für den ganz Grossen, nämlich «R.________», verschoben habe. Dies sei jedoch kaum denkbar.