Hingegen wurden im Verfahren gegen H.________ (PEN 15 329), nachweislich Empfängerin der von A.________ via F.________ veräusserten Thaipillen, 64 Pillen mit einem Gesamtnettogewicht von 5.75 Gramm und einem Reinheitsgehalt von 20% Hydrochlorid sichergestellt (pag. 550). Auf diese