Die Verteidigung hält ferner vor, dass das von F.________ erläuterte Konstrukt aus rein ökonomischen Gründen keinen Sinn machen würde. Die Zwischenschaltung von F.________ als Kurier würde ja mit den hierfür angeblich bezahlten CHF 1'000.00 nur Kostenfolgen ohne Mehrwert auslösen. Dem ist entgegenzuhalten, dass es sich bei H.________ und F.________ offensichtlich um ein Liebespaar handelte und H.________ F.________ durch ihre Drogenaufträge ermöglichen wollte, seine Schulden abzuzahlen. H.________ hatte ausserdem kein Auto (pag. 116 Z. 142), weshalb ein Kurier durchaus Sinn macht.