_ wird von der Verteidigung grundsätzlich angezweifelt. Sie behauptet, dass es sich bei M.________ um eine Erfindung von F.________ handle, welche es ihm erlaubt habe, sich selbst aus der Schusslinie zu nehmen, seine Stellung im aufgedeckten Thaipillenhandel in Gestalt eines einfachen Kuriers zu relativieren und damit für sein eigenes Verfahren Profit zu schlagen. Die Version der Verteidigung ist zwar nicht völlig unwahrscheinlich, aber mit dem aufgezeichneten Telefongespräch vom 20.06.2013 liegt eben gerade ein objektiver Sachbeweis vor, der bestätigt, dass es einen M.________ zweifelsohne gab und F.________ mit diesem über eine geplante Drogenübergabe gesprochen hat (vgl. Ziff.