am 20.06.2013 aufgezeichnete Telefongespräch mit «M.________», resp. mit der unter dem Namen «P.________» abgespeicherten Rufnummer ________, stellten die Ermittlungsbehörden infolge der daraufhin getätigten Überwachungsmassnahmen fest, dass A.________ eindeutig Träger und Benutzer dieser Rufnummer war. So ist dem Berichtsrapport vom 04.09.2013 (pag. 294 ff.) zu entnehmen, dass die Rufnummer ________ im Rahmen einer Standortüberwachung lokalisiert und im Rahmen der Observierung sodann ersichtlich wurde, dass A.________ diese Rufnummer benutzte.