7. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten werden mengen- und gewerbsmässig qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Er soll im Zeitraum von Frühling 2011 bis am 17. Juli 2013 (Anhaltung F.________) in C.________, D.________, K.________, E.________ und andernorts ca. 16'000 bis 17'500 Stück, nicht zum Eigenkonsum bestimmte Thaipillen von einem unbekannten Lieferanten erworben/erlangt und diese an F.________ für H.________ bzw. I.________ abgegeben/veräussert haben. Der Beschuldigte habe die Thaipillen bei unbekannten Lieferanten beschafft und diese auf Bestellung an F.___