__ genannt worden, der die Pillen an H.________ bzw. zweimal an I.________ weitergeliefert habe. Gestützt auf das Plädoyer der Staatsanwaltschaft vor erster Instanz bzw. die Akten deute einiges darauf hin, dass F.________ auch an eine dritte Person geliefert haben könnte (namentlich an J.________) bzw. dass verschiedene Lieferungen an I.________ zuhanden von H.________ erfolgt sein könnten. Jedenfalls sei F.________ entsprechend verurteilt worden. Nach Auffassung der Kammer sei dem Beschuldigten bekannt, dass ihm entsprechende Veräusserungen an F.________ vorgeworfen würden und um welche Pillen es gehe.