A.________ sei schuldig zu sprechen der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig und gewerbsmässig qualifiziert begangen, im Zeitraum von Frühling 2011 bis 17. Juli 2013 in C.________, D.________, E.________ und andernorts durch Erwerb/Erlangen von nicht zum 3 Eigenkonsum bestimmten 16'000 Thaipillen (288 Gramm reines Methamphetamin-Hydrochlorid, Reinheitsgrad 20%) von unbekannten Lieferanten sowie Abgabe/Veräusserung derselben an F.________ und in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen